Häufig gestellte Fragen an die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik
1. Was macht die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik?
Die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik wurde 1953 von Willy Scharnow gegründet, um die berufliche Aus- und Fortbildung der Reiseverkehrskaufleute nachhaltig zu verbessern sowie die Toleranz und Völkerverständigung zu fördern. Dies ist auch heute noch das Ziel der Stiftung, das sie mit ihren Geschäftsfeldern verfolgt.
Studienreisen und Seminare
Die Stiftung veranstaltet gemeinsam mit verschiedenen Leistungsträgern der Tourismusbranche jährlich etwa 80 Seminare und Studienreisen weltweit für Inhaber/Geschäftsführer, Mitarbeiter und Azubis von Reisebüros und -veranstaltern.
Stipendien für Praktika im Ausland
Junge Reiseverkehrskaufleute und Studenten der Tourismusbetriebswirtschaft können bei einem Praktikumsaufenthalt im Ausland ein Stipendium in Höhe von € 200 monatlich erhalten.
Sprachkurse
Die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik fördert das Erlernen bzw. Vertiefen einer Fremdsprache mit bis zu 50% der Kurskosten (maximal € 300). Außerdem werden in Kooperation mit verschiedenen Kulturinstituten Sprachkurse angeboten.
Prämierung
In Zusammenarbeit mit der Fraport AG, der Deutschen Lufthansa AG, der Europa Park Mack KG und der Deutschen Bahn AG prämiert die Stiftung einmal jährlich Reiseverkehrskaufleute und Kaufleute für Tourismus und Freizeit mit Prädikatsabschluss.
Willy Scharnow-Preis
Bis zum Jahr 2016 vergab die Willy Scharnow-Stiftung über 30 Jahre lang den Willy Scharnow-Preis für innovative Konzepte für die Aus- und Weiterbildung im Tourismus. Derzeit ruht dieser Geschäftsbereich.
Willy Scharnow-Institut mit Historischem Archiv
Ab dem Jahr 1999 förderte die Willy Scharnow-Stiftung Forschungsaufträge zu Themen der touristischen Aus- und Weiterbildung an der FU Berlin (Willy Scharnow-Institut). Seit 2007 konzentriert sich die Zusammenarbeit auf den Erhalt und Ausbau des Historischen Archivs, das seit dem Jahr 2012 an der TU Berlin angesiedelt ist.
2. Wer war Willy Scharnow?
Wilhelm Friedrich Karl Scharnow wurde am 13. Juli 1897 in Bremen geboren. 1954 gründete er die Touristikorganisation Scharnow-Reisen GmbH KG in Hannover. 1956 kooperierte er bereits mit Touropa, 1968 entstand durch die Aufnahme der Unternehmen Hummel Reisen GmbH und Dr. Tigges Fahrten die Touristik Union International KG. 1953 gründete er die Willy Scharnow-Stiftung, 1963 wurde er zum Ehrenmitglied des Deutschen Reisebüro-Verbandes ernannt. Mehr Informationen zum Gründer der Stiftung finden Sie hier.
3. Wie finanziert sich die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik?
Die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik besitzt ein Stiftungskapital von rund 8,3 Millionen Euro. Dieses Stiftungskapital darf allerdings nicht angetastet werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Zinserträge aus dem Stiftungskapital und durch Spenden aus der Branche.
4. Welche Organe besitzt die Stiftung?
Das Kuratorium setzt sich aus 17 prominenten Vertretern der Reisebranche zusammen.
In der Geschäftsstelle der Stiftung in Frankfurt sind ein ehrenamtlicher Geschäftsführer sowie vier Angestellte tätig.
5. Wer kann die Angebote der Stiftung nutzen und wie kann man sich anmelden?
Die Teilnahme an den Studienreisen der Willy Scharnow-Stiftung für Touristik ist ausschließlich volljährigen, seit mindestens drei Monaten fest angestellten Mitarbeitern von Reisebüros und Reiseveranstaltern in Deutschland vorbehalten, die im Produktmanagement oder im Verkauf von Reisen in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 50% tätig sind. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Inhaber bzw. Geschäftsführer touristischer Unternehmen. Auszubildende sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, nicht dagegen Praktikanten oder Aushilfskräfte. Weitere touristiknahe Berufe wie beispielsweise Airliner, Hotelangestellte, aber auch Reiseleiter, Busfahrer, IT- oder Buchhaltungsfachkräfte von Touristikunternehmen können wir leider ebenso wenig berücksichtigen wie Mitarbeiter von Autovermietungen.
Bei der Anmeldung muss ein aktuell gültiger Beschäftigungsnachweis hochgeladen werden. Reisebüroinhaber müssen ihre aktive Tätigkeit im Verkauf nachweisen. Weitere Informationen, auch zum erforderlichen Beschäftigungsnachweis, finden Sie hier.
Auch Reiseverkäufer aus Österreich können sich zu Deutschland- und Europareisen anmelden, sofern die Voraussetzung der ÖRV-Mitgliedschaft erfüllt wird. Informationen sowie Hinweise zum Anmeldeverfahren finden Sie hier. Expedienten aus Luxemburg sind für die Teilnahme an Deutschlandreisen sowie – je nach Auslastung – auch an Europareisen berechtigt.
Mit unserem Online-Anmeldetool steht Ihnen ein zeitgemäßes und nutzerfreundliches Verfahren für die Erfassung und Abwicklung Ihrer Anmeldung zu Studienreisen und Seminaren zur Verfügung. Rufen Sie dazu Ihre Wunsch-Studienreise auf, der Button „jetzt anmelden“ führt Sie zu unserem Online-Anmeldetool. Ihre persönliche Registrierung erfolgt bei der ersten Anmeldung über eine E-Mail-Adresse. Jede E-Mail-Adresse kann nur für eine Person genutzt werden, wir empfehlen Ihnen daher die Registrierung mit einer persönlichen E-Mail-Adresse. Bei der ersten Anmeldung mit diesem neuen Verfahren ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Beschäftigungsnachweis zukommen lassen – unabhängig davon, ob Sie uns bei einer früheren Gelegenheit bereits Nachweise zugeschickt haben oder nicht. Ihren Beschäftigungsnachweis laden Sie einfach und bequem über das Anmeldetool hoch. Alternativ können Sie uns wie gewohnt Ihre Belege auch per E-Mail oder Fax zukommen lassen.
Auch Ihre persönlichen Pass- und Kontaktdaten, Anreiseinformationen sowie Ihre Bewertung, die Sie uns nach Reiseende zukommen lassen, werden auf elektronischem Wege erfasst.
6. Kann man sich für Studienreisen anmelden, für die noch kein Datum und/oder Preis feststeht?
Steht der Preis oder das Datum für eine Reise noch nicht fest, muss auch hier bereits das Anmeldeformular online ausgefüllt werden. Bei Bekanntwerden des Preises und/oder des Datums erhält der Teilnehmer mit der Bestätigung die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist kostenlos zu stornieren.
7. Wer wählt die Teilnehmer der Studienreisen aus?
Die Nachfrage nach den Studienreisen der Willy Scharnow-Stiftung für Touristik ist sehr groß, so dass meist mehr Anmeldungen vorliegen als uns Plätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt in der Regel unter Beteiligung der Partner/ Sponsoren (Airlines, Fremdenverkehrsämter) und nicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
8. Woran kann man erkennen ob eine Studienreise bereits ausgebucht ist?
Alle Studienreisen und Tagesseminare sind nach einem Ampelsystem farblich gekennzeichnet. Die Farben haben folgende Bedeutung:
Diese Reise ist verfügbar.
Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung, die nach Rücksprache mit den Partnern vergeben werden. Dies bedeutet jedoch keine Garantie für eine Bestätigung.
Anmeldung noch möglich, aber bereits hohe Nachfrage.
Die Teilnehmer für diese Reise wurden noch nicht ausgewählt, es haben sich aber bereits zahlreiche Interessenten angemeldet.
Nur noch Wartelistenbuchung möglich.
Die Teilnehmerauswahl für diese Reise ist bereits erfolgt, Anmeldungen auf Warteliste sind noch möglich.
Keine Anmeldung mehr möglich.
Gründe:
- Die Reise hat bereits begonnen.
- Die Reise wurde bereits durchgeführt.
- Die Reise wurde abgesagt.
9. Kann man sich für mehrere Studienreisen anmelden?
Sie können sich für mehrere Reisen anmelden. Jedoch bitten wir zu beachten, dass beispielsweise bei einer Bestätigung von zwei Reisen, die sich terminlich überschneiden, der Anmelder ggf. anfallende Stornokosten selbst zu tragen hat.
10. Können sich mehrere Expedienten aus einem Büro anmelden?
Zu den Studienreisen der Stiftung können sich mehrere Expedienten aus einem Büro anmelden. Es wird für dieselbe Reise jedoch maximal ein Expedient pro Büro bestätigt. Selbstverständlich können sich mehrere Expedienten aus einem Büro für verschiedene Studienreisen anmelden. Bei kurzfristig freien Plätzen sind Ausnahmen möglich.
11. Wann erhält der Anmelder Nachricht über seine Teilnahme?
Wir versenden in der Regel ca. 14 Tage nach Anmeldeschluss zeitgleich entweder Ihre Teilnahmebestätigung oder Ihre Wartelistenbestätigung per E-Mail. Alle nicht bestätigten Personen – d.h. wenn unsere Partner Sie leider nicht direkt als Teilnehmer ausgewählt haben – werden auf eine Warteliste gesetzt, in der es keine Rangfolge gibt. Nachrückende Personen werden in der Regel von unseren Partnern nach deren Kriterien von der Liste ausgewählt.
12. Wann erhalten die Teilnehmer Ihre Reiseunterlagen?
Die Teilnehmer einer Studienreise erhalten ihre Unterlagen in der Regel etwa 8 – 10 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst nach Zahlungseingang verschickt werden.
13. Wer begleitet welche Reise seitens der Stiftung?
Die Studienreisen werden von erfahrenen, ehrenamtlich tätigen Reisebegleitern (meist Touristiker im Ruhestand) oder Stiftungsmitarbeitern begleitet. Die Zuordnung erfolgt nach deren Erfahrung, Interesse und Verfügbarkeit.
14. Welche Stornierungsbedingungen / Rücktrittsregelungen gelten für die Reisen der Stiftung?
Sofern nicht abweichend in der Reiseausschreibung angegeben, finden Sie die gültigen Reisebedingungen hier.
15. Kann man sich nach Ablauf der Anmeldefrist noch für eine Reise anmelden?
Eine Anmeldung ist je nach Verfügbarkeit von Teilnehmerplätzen auch nach Anmeldeschluss noch möglich; Sie erkennen dies anhand des Reisekoffer-Ampelsystems.
16. Welche Leistungen beinhalten die Reisen der Stiftung?
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die An-/Abreise (entweder Flug i.d.R. ab/bis Deutschland ins Zielgebiet oder die Anreise mit der Deutschen Bahn) sowie Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung (in der Regel mindestens Halbpension; Getränke müssen gegebenenfalls selbst gezahlt werden). Einzelheiten und Abweichungen entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Außerdem enthalten ist das Programm (z.B. Besichtigungen).
Trinkgelder z.B. für Busfahrer, Kellner, Guides sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und müssen separat vor Ort entrichtet werden.
17. Wie erfolgt die Unterbringung auf den Reisen?
Die Unterbringung auf unseren Studienreisen erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern, wobei die Einteilung der Zimmerpartner nach Geschlechtern getrennt erfolgt. Die Buchung eines Einzelzimmers ist nicht möglich, auch nicht gegen Zahlung eines Aufpreises. In seltenen Ausnahmefällen gibt es jedoch auch Reisen, bei denen für alle Teilnehmer die Unterbringung in Einzelzimmern vorgesehen ist.
Ihre Wünsche zur Zimmerbelegung können Sie uns gerne per E-Mail zusenden. Wir werden diese an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Umsetzung trotz aller Bemühungen weder bestätigt noch garantiert werden kann.
18. Können Alternativanmeldungen berücksichtigt werden?
Alternativanmeldungen für mehrere Reisen können wir dagegen leider nicht annehmen. Sie können sich gern für mehrere Reisen anmelden, tragen jedoch selbst das Risiko, bei mehreren Bestätigungen zeitgleich stattfindender Reisen evtl. Stornokosten tragen zu müssen.
19. Kann man ein individuelles Vor- und/oder Nachprogramm zu einer Studienreise buchen?
Bei Flugstudienreisen wird für alle Teilnehmer eine Gruppenbuchung angelegt, die i.d.R. an eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl gebunden ist. Um den kompletten Versicherungsschutz zu wahren und auch um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, sind Änderungen der Hin-/Rückflüge für einzelne Teilnehmer grundsätzlich leider nicht möglich. Ebenso können wir über die ausgeschriebenen Abflughäfen hinaus keine weiteren An- und Abreisemöglichkeiten anbieten, auch wenn diese ggfs. von der betreffenden Partnerairline angeboten werden.
Im Gegensatz dazu besteht bei Deutschland-Studienreisen mit Bahnanreise i.d.R. die Möglichkeit, bereits am Tag vor Reisebeginn ins Zielgebiet anzureisen und auch, die Reise um einige Tage zu verlängern sowie die Hin- und Rückreise für jeweils max. eine Nacht zu unterbrechen (sofern der Zwischenhalt auf dem Weg liegt).
20. Kann man für mehrere Sprachkurse eine Förderung erhalten?
Da die Willy Scharnow-Stiftung immer eine große Anzahl an Bewerbungen für eine Sprachkursunterstützung erhält, wird erst einmal nur ein Sprachkurs finanziell gefördert.
21. Kann man sich für ein Stipendium bewerben, obwohl noch kein Praktikumsplatz feststeht?
Es können leider nur vollständig ausgefüllte, ordentliche Förderanträge bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt werden.
22. Kann man die CO2-Emissionen der jeweiligen Studienreise kompensieren?
Die Stiftung arbeitet mit der gemeinnützigen Organisation atmosfair zusammen und möchte das Klima schützen, indem jeder Teilnehmer vor allem durch seine Reise entstehenden CO2 -Emissionen kompensieren kann. Man kann als Ausgleich für seine Flugreise einen Betrag direkt an atmosfair zahlen, mit dem die Organisationen Klimaschutzprojekte finanziert.
23. Sind die Reisen der Willy Scharnow-Stiftung als Bildungsurlaub anerkannt?
Es gibt mehrere Hürden, die es uns nicht ermöglichen, unsere Angebote als Bildungsurlaub zertifizieren zu lassen. So können wir weder bereits 10 Wochen vor Reisebeginn ein Programm unserer Veranstaltungen vorlegen, noch können wir garantieren, dass mind. 20% der verfügbaren Zeit für gesellschaftspolitische Themen reserviert wird.